Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft ein Baugenehmigungsverfahren in der Praxis meist nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Behörden, was auf dem Grundstück baurechtlich zulässig ist, dann folgt der Bauantrag samt Unterlagen, anschließend werden die Unterlagen fachlich geprüft und erst danach erteilt die zuständige Stelle die Genehmigung – oder sie lehnt den Antrag ab. Grundlage dafür ist die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO), die als Orientierung dient. Die Details, wie genau das Verfahren ausgestaltet ist, regelt jedoch jedes Bundesland über seine eigene Landesbauordnung. Der Ablauf startet häufig mit der Frage, ob das Vorhaben in den geltenden Planungsrahmen passt. Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob ein Bebauungsplan existiert und welche Vorgaben er enthält. Fehlt ein Bebauungsplan oder weicht das Vorhaben von den Festsetzungen ab, kann die Beurteilung nach weiteren bauplanungsrechtlichen Maßstäben erfolgen. Auch wenn diese Schritte in vielen Ländern ähnlich wirken, können die Zuständigkeiten und Prüfwege je Bundesland unterschiedlich organisiert sein. Ein weiterer Unterschied liegt darin, welche Vorhaben überhaupt eine Genehmigung brauchen und welche als verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gelten. Hier weichen die Länder teils in der konkreten Ausgestaltung ab – etwa beim Umfang verfahrensfreier Vorhaben oder bei den Voraussetzungen, unter denen keine Baugenehmigung erforderlich ist. Wer in seo_ort baut, sollte deshalb nicht nur auf allgemeine Informationen achten, sondern gezielt die Regelungen des jeweiligen Bundeslands prüfen. Auch beim Bauantrag selbst gibt es landesspezifische Unterschiede. Dazu zählen unter anderem, wer den Bauantrag bauvorlageberechtigt einreichen darf, welche Formvorschriften gelten und ob ein digitales Antragsverfahren angeboten wird. Diese Punkte sind nicht nur verwaltungstechnisch relevant: Sie entscheiden mit darüber, ob der Antrag formal vollständig ist und wie schnell er in die inhaltliche Prüfung gehen kann. Wichtig ist deshalb: Das Grundschema ist ähnlich, die Details sind Ländersache. Im nächsten Schritt prüfen die Behörden die Unterlagen auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Dabei geht es je nach Vorhaben unter anderem um die Anforderungen an das Bauordnungsrecht, den Brandschutz, die Gestaltung sowie weitere Schutz- und Sicherheitsaspekte. Die Prüfung endet mit einer Entscheidung: Genehmigung, Auflagen oder Ablehnung. Welche Themen im Verfahren besonders im Fokus stehen und wie die Verfahrensabläufe konkret organisiert sind, hängt vom Bundesland ab.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Regensburg
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde in Regensburg. Der digitale Bauantrag läuft bayernweit über das BayernPortal, das automatisch zur zuständigen Stelle weiterleitet.
Zum BayernPortal (Ortssuche)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Bayern
In Bayern sollten Bauherren vor allem klären, ob das geplante Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei gilt. Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, bleibt das Vorhaben an die öffentlich-rechtlichen Vorgaben gebunden. Achten Sie daher besonders auf die Übereinstimmung mit den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, auf die Einhaltung der Abstands- und Brandschutzanforderungen sowie auf die korrekte Ausführung. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig bei der zuständigen Stelle nachfragen. So vermeiden Sie spätere Nachbesserungen.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Regensburg.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.